Wissenswertes
Sie sind an Hygieneberatung, -begehung oder -schulung interessiert? Oder möchten allgemein mehr über Hygieneberatungen erfahren? In einem FAQ haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst, um potenzielle Unsicherheiten zu klären und Lösungsansätze zu bieten. Zudem finden Sie hier die gesetzlichen Anforderungen in Form von Normen und Richtlinien, die als Grundlage für die optimale Hygiene dienen. Im Downloadbereich finden Sie unser umfangreiches Schulungsangebot, zu dem Sie sich auf unserer Website direkt anmelden können.
FAQ
- Müssen wir in unserer Einrichtung mikrobiologische Überprüfungen durchführen und wo steht das?
Ja, z.B. in den alten Richtlinien des Robert Koch Institutes (RKI), Abschnitt 5.6 Hygienische Untersuchungen, Punkt 2: Hygienische Untersuchungen zur Verhütung von Infektionen und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen;
Für Tuchspendersysteme in der Mitteilung der Desinfektionsmittelkommission des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH) und in den Empfehlungen der VAH, Trinkwasserbeschaffenheit: Trinkwasserverordnung etc. - Benötigen wir eine Hygienefachkraft für unsere Praxis?
Die Anforderungen sind bundeslandspezifisch in den Hygieneverordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Sie müssen die für Ihr Bundesland geltende Verordnung heranziehen.
- Wo finde ich gesetzliche Vorgaben zur Hygiene?
Im Infektionsschutzgesetz, den KRINKO-Empfehlungen, Länderhygieneverordnungen, TRBA 250, und Medizinproduktebetreiber Verordnung.
- Erhalten wir einen Bericht oder eine To do-Liste zu der Hygienebegehung?
Sie bestimmen, was Sie haben möchten. Je nach Beauftragung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit Angaben von gesetzlichen Grundlagen und/ oder eine To do-Liste.
- Wie lange dauert eine Hygienebegehung?
Je nach Größe der Einrichtung und nach Fachbereichen ist die Dauer sehr unterschiedlich, zwischen 3 - 5 Stunden ggf. bis zu einem Arbeitstag.